Berlin, 03.09.2009
Pressemitteilung
Unzulässige Wahlwerbung am Baugerüst der Kandelaber - Stiftung verlangt Abbau
Die Stiftung Denkmalschutz Berlin teilt die Auffassung des Charlottenburger Baustadtrats Gröhler (CDU), dass die CDU-Wahlwerbung am Baugerüst der Kandelaber am Charlottenburger Tor unzulässig ist.
Die Parteienwerbung widerspricht gegen eine Auflage im Vertrag von 2007 zwischen dem Bezirk und der Stiftung, der die Stiftung zur Rekonstruktion der Kandelaber verpflichtet, Werbeflächen an der Kandelaber-Baustelle zur Refinanzierung der ca. 2,7 Mio. EUR (brutto) Baukosten zulässt, und dabei die Einhaltung der Bestimmungen der „Allgemeinen Anweisung Werbung“ (AllA Werbung) von 1997, eine Richtlinie des Landes Berlin zu Werbung an öffentlichen Bauten, regelt.
Diese Verpflichtung wurde seitens der Stiftung auch dem Werbeunternehmen Megaposter in zwei Verträgen 2004 und erneut 2007 auferlegt. Megaposter hat diese Auflagen übersehen. Die Stiftung hat Megaposter daher am Mittwoch, 2. September 2009, diesbezüglich abgemahnt und Megaposter zum unverzüglichen Abbau der Werbeplanen aufgefordert. Die Stiftung Denkmalschutz Berlin bedauert, sollte gegen eine Verpflichtung gegenüber dem Land Berlin verstoßen worden sein.
Megaposter ist ein langjähriger und großzügiger Werbepartner und verdienstvoller Sponsor der Stiftung. Das Unternehmen hat am Brandenburger Tor, am Charlottenburger Tor oder für das Strandbad Wannsee viele Millionen erwirtschaftet, die die Stiftung dann in die Rettung und Sanierung von Berliner Denkmalen investieren konnte. Für die Sanierung des Strandbads ist die Firma über Jahre äußerst kulant in finanzielle Vorleistung gegangen, damit die Sanierung zügig erfolgen kann. Die Stiftung sieht sich daher auch in einer Verantwortung gegenüber Megaposter und möchte mögliche Regressforderungen verhindern helfen.
Die Stiftung hat Megaposter daher auch aufgefordert, einen mit seinem Kunden abgestimmten Kompromissvorschlag vorzulegen, um möglichst einerseits Regressforderungen abwenden zu können und andererseits die geltenden Regeln einzuhalten.

