10. März 2010
Stiftung
Denkmalschutz Berlin

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Fax: 030 / 42016782

Berlin, 31.07.2009

Endlich genehmigt

Rekonstruktion des Schoeler-Schlösschens kann beginnen

 

Fünf Jahre, nachdem der Bezirk Charlottenburg die Stiftung um Hilfe für das leer stehende Schoeler-Schlösschen bat, und drei Jahre nach Beginn des denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahrens wurde am 24. Juli endlich die Rekonstruktion des barocken Landhauses von 1765 in seiner ursprünglichen Form genehmigt. Am 17. August beginnen die Bauarbeiten, noch in diesem Jahr wird Richtfest gefeiert.

650.000 EUR werden bis Sommer 2010 in die Sanierung investiert. Als erstes werden das aufgrund eines Kriegsschadens errichtete Notdach sowie die Aufstockung samt zweitem Treppenhaus von 1934 abgebrochen, die einst für die Umnutzung des Schlösschens in ein Heim der Hitler-Jugend entstanden. Noch in diesem Jahr soll das neue Mansarddach aufgesetzt sein. 2010 folgt in einem zweiten Bauabschnitt der Innenausbau.

Anfang 2011 wird das kleine Kulturzentrum mit der Privatbibliothek von Johannes Rau im Obergeschoss, einem Café und weiteren Ausstellungs- und Vortragsräumen eröffnet. Zur Finanzierung der dafür benötigten weiteren rund 500.000 Euro werden noch Sponsoren und Spender gebraucht.

Drei Jahre versuchten die Denkmalbehörden, die geplante Rekonstruktion zu verhindern. Sie richteten sich gegen den Rückbau des das barocke Kleinod stark überformenden zweiten Obergeschosses. Obwohl die Senatsverwaltung im Januar 2007 den Rückbau des Daches und des Geschosses samt Betontreppe von 1934 als genehmigungsfähig erklärt hatte, versuchten die Denkmalbehörden immer wieder, dies zu unterlaufen. Zum zentralen Streitobjekt wurde das zweite Treppenhaus von 1934. Im März 2009 wurde zwar der Abbruch als genehmigungsfähig erklärt, aber außer dieser ins Dach führenden Betontreppe. Sollte eine aus dem Dach herausragende „Himmelstreppe“ stehen bleiben?

In Verhandlungen mit der Obersten Denkmalbehörde bei der Senatsverwaltung verlangte diese dann als Bedingung für die dringend benötigte Genehmigung, den im alten Barock-Treppenhaus nur noch zur Hälfte vorhandenen historischen Treppenlauf vom 1. Obergeschoss ins Dach aus dem 19. Jahrhundert abzubrechen und in barocker Form neu aufzubauen. Vergeblich bemühte sich die Stiftung, diese sinnlose Beseitigung historischer Bausubstanz zu verhindern. Sie wurde nun zur behördlichen Auflage.


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