09. September 2010
Stiftung
Denkmalschutz Berlin

Frankfurter Tor 1

10243 Berlin

Tel.: 030 / 42016780
Fax: 030 / 42016782

Berlin, 29.08.2008

Auf dem Weg der einstweiligen Verfügung und unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR bei Zuwiderhandlung, ersatzweise Ordnungshaft, hat das Landgericht Berlin am Donnerstag, 28.08.2008, der Berliner Abgeordneten Claudia Hämmerling (Grüne) untersagt, zu behaupten und zu verbreiten, dass die Stiftung Denkmalschutz Berlin durch Werbung am Brandenburger Tor 15 Millionen Mark eingenommen, die Sanierung des Tors aber nur die Hälfte dieser Summe gekostet habe.


Ebenso darf Frau Hämmerling nicht mehr behaupten oder verbreiten, dass mit Werbeflächen am Pariser Platz 15 Monate oder drei Jahre lang monatlich 17.000,00 EUR als Spende für die Sanierung des Poststadions fließen sollten. Mit diesen falschen Darstellungen hatte der Tagesspiegel Frau Hämmerling am 09.08.2008 zitiert, was Frau Hämmerling dann wiederum auf ihrer eigenen Website verbreitet hatte.


 

 

 

 


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