Berlin, 10.11.2008
Landgericht verbietet Verleumdung der Stiftung
Grünen-Abgeordnete Claudia Hämmerling erkennt Urteil an
Das Landgericht Berlin hat auf Antrag der Stiftung Denkmalschutz Berlin der Abgeordneten Hämmerling (Grüne) unzutreffende Äußerungen über Einnahmen und Ausgaben der Stiftung im Zusammenhang mit der Sanierung des Brandenburger Tores und des Poststadions untersagt. Frau Hämmerling erklärte gegenüber der Stiftung nunmehr, das Urteil zu akzeptieren. Sie trägt alle Kosten des Verfahrens. Ihre jahrelange Verleumdungskampagne gegen die Stiftung wurde - zumindest vorerst - durch Gerichtsurteil gestoppt.
Nachdem sich die Stiftung mit den Verlagen des Tagesspiegels und der Berliner Zeitung im August und September 2008 – anfangs ebenfalls mit gerichtlicher Hilfe - darauf einigte, dass die Verleumdungen der Abgeordneten nicht mehr verbreitet werden, konnte nun auch die Verursacherin der Falschmeldungen belangt werden.
Frau Hämmerling trug vor Gericht vor, falsch zitiert worden zu sein, um einer Verurteilung zu entgehen. Da sie auf den angeblich „falsch zitierenden“ Artikel im Tagesspiegel aber auf ihrer Homepage verwies, waren ihre Ausflüchte nicht überzeugend.
Das Vorgehen der Abgeordneten wirft Fragen auf. Ohne sich vorab um Klärung der Sachverhalte zu bemühen, stellte sie eine Strafanzeige. Dabei bediente sie sich einer Expertise eines Unternehmers, der als harter Konkurrent des Werbepartners der Stiftung bekannt ist. Da die wenn auch falsche Sachverhaltsdarstellung die Staatsanwaltschaft in die Irre führte, kam es zu Ermittlungen gegen Unbekannt. Im August 2008 wollte Frau Hämmerling, von der Presse befragt, nicht dazu stehen, dass sie die Strafanzeige gestellt hatte.
Aber sie verbreitete die anfangs für den Ruf der Stiftung Denkmalschutz Berlin eher schädlichen Zeitungsberichte über ihre Homepage. Als ihre Verleumdungen widerlegt wurden, versuchte sie sich mit der Behauptung heraus zu reden, falsch zitiert worden zu sein. Damit warf sie den Tageszeitungen vor, schuld an der falschen Darstellungen der Mittelverwendung durch die Stiftung Denkmalschutz Berlin zu sein. Die Redaktionen des Tagesspiegels und der Berliner Zeitung wiesen dies zurück.
Nun ist das Versteckspiel beendet. Auf eine Entschuldigung für ihre falschen Denunzierungen wartet die Stiftung noch. Der die Stiftung vor dem Landgereicht vertretene Rechtsanwalt Eisenberg kommentierte das Verhalten der grünen Abgeordneten mit einem bekannten Sprichwort über Denunzianten im Land.

