09. September 2010
Stiftung
Denkmalschutz Berlin

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10243 Berlin

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Berlin, 05.09.2008

Werbeaufsteller für das Wannsee-Bad - Bezirksamt Mitte gescheitert - Gericht gibt Stiftung Denkmalschutz recht


Am 05. September 2008 erzielte die Stiftung Denkmalschutz Berlin einen Durchbruch im Streit mit dem Bezirksamt Mitte um die Werbeflächen zur Finanzierung der Sanierung des Strandbads Wannsee. Die Versuche von Bezirksbaustadtrat Gothe (Mitte), einen vorzeitigen Abbau der vier – von einst 10 - verbliebenen Werbeflächen der Stiftung durchzusetzen, wurden vom Verwaltungsgericht zurück gewiesen. „Nicht substantiiert“ nannte der Verwaltungsrichter den Vortrag des Bezirksamts Mitte.


In einem neuen Termin vor dem Verwaltungsgericht solle nun der Senat erklären, wie er sich die Vertragserfüllung vorstelle. Denn es war das Land, dass die Stiftung um die Übernahme und Finanzierung der Sanierung des Bades gebeten und dafür 50 Werbeaufsteller in der Stadt mit 3 Jahren Laufzeit zugesagt hatte. Bis zu einer Klärung oder Verständigung können die Aufsteller der Stiftung verbleiben, entschied das Gericht.


Mit dem Bezirk Spandau einigte sich die Stiftung nun gütlich. Der Aufsteller am Falkenseer Platz kann insgesamt 39 Monate, bis März 2009 stehen. Dann wird er abgebaut. Die Stiftung bedankte sich hier für das Entgegenkommen. Spandau hatte 2005 nur einen Aufsteller akzeptiert.

 
Für die Stiftung Denkmalschutz Berlin zeichnet sich nun eine positive Entwicklung ab. Aufgrund des insbesondere von Bezirksstadtrat Gothe vorzeitig geforderten Abbaus der Werbeaufsteller hatte die Stiftung bereits Einbußen von 500.000 Euro aus geplanten Einnahmen und musste Rückforderungen in doppelter Höhe fürchten. Die Defizite des Werbeunternehmens, das die Werbeaufsteller vermarktete, lagen bisher sogar deutlich über 1,1 Mio. Euro.


Kann die Stiftung die offenen Einnahmen nun noch erzielen, kann die Sanierung des Schoeler-Schlösschens voran gehen. Allerdings verweigert das Bezirksamt Charlottenburg seit Monaten die erforderliche bau- bzw. denkmalrechtliche Genehmigung.


 

 

 

 


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