09. September 2010
Stiftung
Denkmalschutz Berlin

Frankfurter Tor 1

10243 Berlin

Tel.: 030 / 42016780
Fax: 030 / 42016782

Berlin, 03.09.2009

Umstrittene Wahlwerbung am Baugerüst der Kandelaber

Das bisher größte Wahlplakat in diesem Wahlkampf erregt viele Gemüter. Charlottenburgs Baustadtrat Gröhler (CDU) verlangt von der Stiftung Denkmalschutz Berlin, die CDU-Wahlwerbung am Baugerüst der Kandelaber am Charlottenburger Tor abnehmen zu lassen. Sie sei unzulässig, das regele der Vertrag zwischen dem Bezirk und der Stiftung.

Der Mann hat diesmal recht. Tatsächlich verpflichtete sich die Stiftung im Jahr 2004, die „Allgemeine Anweisung Werbung“ (AllA Werbung) von 1997, eine Richtlinie des Landes Berlin zu Werbung an öffentlichen Bauten, zu beachten. Darin wird politische Werbung an „Dienstgebäuden“ als unzulässig erklärt. Diese Verpflichtung wurde seitens der Stiftung auch dem Werbeunternehmen Megaposter 2004 auferlegt, doch dort wurde sie nun schlicht übersehen. Ein ärgerlicher Fehler. Die Stiftung hat die Firma Megaposter deswegen abgemahnt und den Abbau der Parteienwerbung verlangt.

Der CDU-Politiker Gröhler will sich nicht dem Vorwurf aussetzen, seine eigene Partei zu bevorteilen. Wird die CDU-Werbung allerdings wie von ihm verlangt, abgenommen, droht dem Werbeunternehmen ein Regressschaden in sechsstelliger Höhe.

Megaposter hat am Brandenburger Tor, am Charlottenburger Tor oder für das Strandbad Wannsee viele Millionen erwirtschaftet, die die Stiftung dann in die Rettung und Sanierung von Berliner Denkmalen investieren konnte. Für die Sanierung des Strandbads ist die Firma über Jahre äußerst kulant in finanzielle Vorleistung – rund eine Millionen Euro - gegangen, damit die Sanierung zügig erfolgen kann. Megaposter war immer mit Abstand der großzügigste Werbepartner der Stiftung Denkmalschutz Berlin.

Jetzt die Werbung abnehmen und einen der wichtigsten Sponsoren der Stiftung im Regen stehen zu lassen, wäre zwar der korrekte Weg – aber nicht einfach. Mit der CDU konkurrierende Parteien würden das sicher - und verständlicherweise - begrüßen. Dennoch: erst einmal hat die Stiftung das Werbeunternehmen aufgefordert, unverzüglich einen Vorschlag zur Güte mit ihrem Kunden, der Bundes-CDU auszuloten. Einerseits sollen Regressforderungen möglichst vermieden werden, andererseits kann unzulässige Werbung nicht einfach toleriert werden. Ob ein sofortiger Abbau der Werbung allerdings überhaupt rechtlich durchsetzbar wäre, ist fraglich.

Die Stiftung hält sich dabei an den Vertrag mit dem Bezirk. In diesem ist geregelt, dass generell eine Frist von vier Wochen ab Abmahnung für die Behebung von Vertragsverstößen gilt.

RBB Abendschau Beitrag vom 2.9.2009


 

 

 

 


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